Kontroverse um das "Heizungsgesetz": Das Ende der Hän­ge­partie?

04.09.2023

Am Freitag soll das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden. Handwerksverbände fordern schnelle Planungssicherheit. Stimmen aus der CDU halten eine Fortführung der Debatte für verfassungsrechtlich erforderlich.

Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss haben Verbände Kritik am "Heizungsgesetz" geäußert und Nachbesserungen gefordert. Zugleich machten Verbändevertreter am Montag bei einem Fachgespräch deutlich, dass es nun keine weitere Hängepartie geben dürfte. Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, sprach mit Blick auf eine Verunsicherung bei Kunden von einem "Marktabriss" bei der Heizungsmodernisierung. Es brauche nun Klarheit.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, soll nach dem Willen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung bekräftigte die Forderung der Union, vor dem Beschluss müsse es erneute Beratungen und eine "Offenheit für Verbesserungen" geben.

Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Über das Gesetz hatte es Konflikte gegeben. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen der ursprünglichen Pläne gegeben. Das betraf vor allem Übergangsregeln für noch funktionierende Heizungen. 

Ist eine weitere Beratung des Gesetzes verfassungsrechtlich notwendig?

Die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes ist weiterhin umstritten. Im Juli stoppte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause. Denn das BVerfG hielt aufgrund des hastigen Verfahrens eine Verletzung parlamentarischer Beteiligungsrechte für möglich (Beschl. v. 05.07.2023, Az. 2 BvE 4/23). Aufgrund der kontroversen Entscheidung soll das Gesetz nun erst Ende der Woche verabschiedet werden. Wie die Bildzeitung berichtet, hat der Abgeordnete Heilmann nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken, weil es keine weiteren Ausschlussberatung mehr geben soll. Die Ampel müsse Debatten zulassen, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu genügen, wird der Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart zitiert. 

Dr. Christian Rath hingegen erklärt in der TAZ, dass es vor dem BVerfG nicht um die Dauer der Beratung ging, sondern um die Grundlage dieser: Die Abgeordneten sollten genügend Zeit bekommen, um den Inhalt des "Heizungsgesetzes" zu verstehen, bevor sie abstimmen. "Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte," schreibt Rath. 

Der langwierige Streit um das Gebäudeenergiegesetz hat auch Auswirkungen in der Praxis. Constantin Terton vom Handwerksverband ZDH sagte, Betriebe könnten Kunden zum Heizungstausch derzeit kaum rational beraten. Es sei dringend Planungssicherheit notwendig. Terton kritisierte zudem, zur geplanten neuen staatlichen Förderung gebe es bislang nur ein Eckpunktepapier. 

Aus Sicht von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, sind nach Verabschiedung der GEG-Novelle weitere Anpassungen nötig: "Nach der Novelle ist vor der Novelle." Sie verwies auf die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Für Bestandsbauten soll dies der Dreh- und Angelpunkt sein: Auf der Grundlage einer Wärmeplanung in Kommunen sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

dpa/lfo/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Kontroverse um das "Heizungsgesetz": . In: Legal Tribune Online, 04.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52625 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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