Scholz kündigt Betätigungsverbot für Hamas-Organisation an: "Anti­se­mi­tismus dulden wir nicht"

12.10.2023

Bundeskanzler Scholz hat ein hartes Vorgehen gegen antisemitische Bekundungen im Zusammenhang mit den Angriffen der Hamas auf Israel angekündigt. Das BMI soll ein Betätigungsverbot gegen die Hamas bzw. den Verein Samidoun aussprechen.

In seiner Regierungserklärung kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag ein Betätigungsverbot für die Organisation der Hamas in Deutschland an. Zudem soll das palästinensische Netzwerk Samidoun verboten werden. Mit den angekündigten Maßnahmen reagiert Scholz auf die Angriffe der Hamas auf Israel, bei denen bislang schon Hunderte Menschen ums Leben kamen.

Nach den Angriffen auf Israel kam es auch auf deutschen Straßen zu Jubelfeiern von pro-palästinensischen Anhängern. Der Verein Samidoun, der sich selbst als Gefangenensolidaritätsnetzwerk bezeichnet, hatte bereits am Samstag die Attacken begrüßt, indem Mitglieder Süßigkeiten auf der Sonnenallee in Berlin-Neukölln verteilten. Derartige Kundgebungen verurteilte Scholz in seiner Erklärung scharf: "Das ist abscheulich. Das ist menschenverachtend. Das widerspricht allen Werten, denen wir als Land verpflichtet sind. Hass und Hetze nehmen wir nicht tatenlos hin. Antisemitismus dulden wir nicht."

Mit dem Vereinsrecht gegen den Terror

Der Bundeskanzler betonte, die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern würden mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Antisemiten vorgehen. "Zu diesen Mitteln gehören ausdrücklich auch Vereins- und Betätigungsverbote", sagte Scholz. "Unser Vereinsrecht ist ein scharfes Schwert. Und dieses Schwert werden wir als starker Rechtsstaat hier ziehen."

In Deutschland stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes rund 450 Menschen hinter der Organisation, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es hierzulande allerdings nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden bereits vor einigen Jahren verboten. Daher kann die ausländische Vereinigung nicht an sich verboten werden. Stattdessen soll das Bundesinnenministerium das angekündigte Betätigungsverbot aussprechen.

Das Betätigungsverbot stützt sich auf § 3 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 1 und § 18 S. 2 des Vereinsgesetzes. Mit dem Betätigungsverbot geht ein Verbot jeglicher Versammlungen der Organisation einher, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erläuterte. Auch die Verwendung von Kennzeichen der Hamas, die hierzulande als ausländische terroristische Vereinigung eingeordnet wird, ist in Deutschland demzufolge strafbar. Daran erinnerte auch Scholz nachdrücklich in seiner Rede: "Wer die Verbrechen der Hamas verherrlicht oder ihre Symbole verwendet, macht sich in Deutschland strafbar. Wer Mord und Totschlag billigt oder zu Straftaten aufruft, macht sich strafbar. Wer israelische Flaggen verbrennt, der macht sich strafbar. Wer eine Terrororganisation wie die Hamas unterstützt, der macht sich strafbar."

Entsprechende Betätigungsverbote sind in der Vergangenheit beispielsweise auch gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" und gegen die schiitische Terrororganisation "Hizb Allah" ausgesprochen worden.

Faeser betont besondere Verantwortung Deutschlands

Der Verein Samidoun gehört nach Einschätzung von Verfassungsschützern zur radikalen Palästinenserorganisation PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) und ist israelfeindlich. Die PFLP selbst propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel, ist aber im Gegensatz zur Hamas nicht religiös geprägt.

Die nun von Scholz angekündigten Maßnahmen "bereiten wir sehr intensiv vor und werden sie schnellstmöglich vollziehen", teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag mit. Zu Einzelheiten operativer Maßnahmen könne man im Vorfeld keine Auskunft geben. Anordnen kann ein Verbot nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Ministerin habe betont, "dass gerade wir in Deutschland eine besondere Verantwortung haben, Bedrohungen gegenüber Jüdinnen und Juden und gegenüber dem Staat Israel mit aller Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden", sagte ihr Sprecher. Die Maßnahmen seien "das eindeutige Signal, dass jede Solidarisierung und jede Unterstützung des Terrors der Hamas unterbunden wird".

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Scholz kündigt Betätigungsverbot für Hamas-Organisation an: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52900 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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