Mit dem Vorhaben soll der Glücksspielmarkt neu geregelt werden, wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer (CDU) am Mittwoch nach einem Sondertreffen der 16 Länder in Berlin mitteilten.
Bei Sportwetten sollen bundesweit an private Anbieter sieben Konzessionen vergeben und deren Auswirkungen - unter anderem auf die Spielsucht - nach fünf Jahren überprüft werden. Weiter ist geplant, dass bei Fußballspielen künftig nur noch auf das Endergebnis und nicht mehr auf Zwischenergebnisse oder den nächsten Torschützen gewettet werden kann.
Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus, er muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol auf das Glücksspiel nur zulässig, wenn der Staat die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.
Die Eckpunkte für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag werden von 15 Ländern unterstützt, Schleswig-Holstein geht bisher einen eigenen Weg.
Der neue Vertragsentwurf soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 von den Regierungschefs unterzeichnet und anschließend in den Länderparlamente zur Abstimmung gestellt werden.
mbr/LTO-Redaktion
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Glücksspielstaatsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2965 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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