Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, nach dem Widerstand gegen Polizisten künftig härter bestraft werden kann.
Der Entwurf sieht die Anhebung der Höchststrafe für einfachen Widerstand gegen Beamte von derzeit zwei auf dann drei Jahre Haft vor.
Zudem soll der Paragraf 113 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB), der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe, sondern künftig auch von gefährlichen Gegenständen strafverschärfend auswirkt. Darunter könnten beispielsweise auch Eisenstangen oder Pflastersteine fallen. Der Paragraf sieht hier eine Höchststrafe von fünf Jahren vor.
Außerdem sollen künftig sollen auch Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte in den Anwendungsbereich des Paragrafen 113 StGB einbezogen werden.
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Entwurf zur Änderung von § 113 StGB
Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1711 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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