Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Das sieht die Bundesregierung mit einem am Freitag eingebrachten Gesetzentwurf vor.
In dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen (17/6610) heißt es: "Druck und Vertrieb des Bundesanzeigers, der neben dem Bundesgesetzblatt das wichtigste bundesweite Amtsblatt ist, verursachen zu hohe Kosten".
Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen "eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung, die dem bisherigen gedruckten Bundesanzeiger überlegen ist". Während der gedruckte Bundesanzeiger von nur etwa 1.700 Abonnenten bezogen werde, könne die elektronische Fassung über das Internet ungleich mehr Interessenten erreichen.
pl/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf: Bundesanzeiger bald nur noch online . In: Legal Tribune Online, 24.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3839/ (abgerufen am: 05.07.2024 )
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