Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Ter­r­o­rismus nach EU-Vor­gaben besser bekämpfen

08.05.2024

Die Bundesregierung will das deutsche Strafrecht an europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung anpassen. In einem Gesetzentwurf werden neue Formen der Finanzierung und Einreisen in terroristischer Absicht unter Strafe gestellt.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf zur Anpassung des deutschen Strafrechts an europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017).

Buschmann erklärte am Mittwoch dazu: "Die Bedrohung durch terroristische Straftaten in unserem Land ist unverändert hoch. Das zeigen auch die Festnahmen wegen terroristischer Straftaten durch den Generalbundesanwalt in den vergangenen Wochen. Klar ist damit aber auch: Unser Rechtsstaat ist wehrhaft. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf werden wir unseren Rechtsstaat gegen jegliche Formen des Terrors noch besser aufstellen. Damit stärken wir die Wehrhaftigkeit unserer liberalen Demokratie."

In Deutschland besteht das Terrorismusstrafrecht insbesondere aus den §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB). Strafbar ist danach die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Terroristische Einzeltäter sind außerdem über die §§ 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat), 89b (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) und 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) erfasst.

Das Bundesministerium der Justiz führt im Gesetzentwurf nun aus, Deutschland sei mit diesen Regelungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung zwar grundsätzlich gut aufgestellt. Die Europäische Union habe aber in einer Stellungnahme im April 2023 Defizite in der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung gerügt. Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Bedenken unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt werden.

§§ 89a ff. StGB werden erweitert

Dabei sieht der Gesetzentwurf schwerpunktmäßig eine Änderung der §§ 89a und 89c StGB vor.

Im deutschen Recht wird in § 89a Abs. 1 StGB definiert, was unter einer terroristischen Straftat zu verstehen ist. Derzeit gelten als schwere staatsgefährdende Gewalttaten Straftaten nach §§ 211, 212 , 239a oder § 239b StGB solche, die nach den Umständen bestimmt und geeignet sind, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Der dortige Straftatenkatalog wird nun erheblich ausgeweitet. Damit werden die Vorgaben des Art. 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.

Auch auf die spezifische Gefahr, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ("Foreign Terrorist Fighters") ausgeht, soll reagiert werden. Die EU-Richtlinie tut dies mit Art. 9, der sowohl das Reisen in Risikogebiete in terroristischer Absicht als auch die Rückreise aus diesen Risikogebieten als strafbare Handlung einstuft. § 89a Abs. 2 StGB wird deshalb um den Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ergänzt. Damit soll Art. 9 der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden. In § 89a Abs. 2a StGB wird außerdem eine Versuchsstrafbarkeit normiert und in § 89a Abs. 2b StGB soll die versuchte Anstiftung zu einer terroristischen Straftat pönalisiert werden.

Ein weiterer elementarer Bestandteil der EU-Richtlinie sind die Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung (Art. 11). § 89c StGB soll daher um bestimmte Handlungen erweitert werden, deren Finanzierung den Tatbestand einer Terrorismusfinanzierung erfüllt.

Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

cho/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Terrorismus nach EU-Vorgaben besser bekämpfen . In: Legal Tribune Online, 08.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54513/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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