Auch wenn die Zahl der Terrorismusverfahren stabil oder sogar rückläufig sind, warnt der Generalbundesanwalt vor neuen Gefahren – durch IS-Nachfolger und durch Rechtsterrorismus. Auch "Cum-Ex" dürfte ein Fall für den GBA werden.
Obwohl die Zahlen der Terrorismusverfahren bei der Bundesanwaltschaft zurückgingen, zeigte sich Generalbundesanwalt Peter Frank am Montag in Karlsruhe besorgt. In der Abteilung Terrorismus seien im vergangenen Jahr 663 neue Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, das seien weniger gewesen als 2018, berichtete Frank. Rund 60 Prozent davon gehörten in den islamistischen Bereich.
"Der IS hatte niemals eine Monopolstellung inne", warnte Frank. Die Wurzeln dieser menschenverachtenden Ideologie seien viel älter. Ihnen eiferten inzwischen zahlreiche Vereinigungen nach, die ganze Regionen tyrannisierten und versuchten, unter ihre Kontrolle zu bringen. "Sie und der IS erweitern zunehmend ihren Wirkbereich in anderen Regionen der Welt, inzwischen in fast allen Teilen Afrikas sowie in Asien."
Rechtsterrorismus
Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Anschlag auf die Jüdische Gemeinde in Halle seien Beleg für die vielfältigen Erscheinungsformen von Terrorismus. Während der Halle-Attentäter zurückgezogen und als Unbekannter für die Sicherheitsbehörden lebte, dann aber seine Tat der Weltöffentlichkeit zeigen wollte, sei es bei dem mutmaßlichen Mörder von Lübcke, Stephan E., umgekehrt gewesen. Er war eine für die Sicherheitsbehörden bekannte Figur, doch schien der Mord an Lübcke zunächst keinen terroristischen Hintergrund zu haben, erst durch einen DNA-Treffer rückte E. in den Fokus.
"Beide Fälle zeigen, dass terroristische Straftaten einen Nährboden brauchen, sei es einen in der virtuellen oder in der realen Welt", sagte Frank. Die Taten drohten dann Nachahmer zu motivieren, ein Teufelskreis.
Für Ermittlungen gegen Rechtsterrorismus sind derzeit 14 Staatsanwälte beim GBA tätigt. In 13 Ermittlungsverfahren der Abteilung Terrorismus habe die Bundesanwaltschaft 2019 Anklage erhoben. 33 neue Ermittlungsverfahren habe es 2019 im Bereich von Spionage und Völkerstrafrecht gegeben. Ein Jahr zuvor seien es noch 73 gewesen. Anklage wurde in 11 Verfahren erhoben.
Die Arbeitsbelastung der Revisionsabteilung sei "unverändert hoch". Die Zahl der Verfahren sei von 3.212 im Jahr 2018 auf nunmehr 3.258 im Jahr 2019 gestiegen.
Für das neue Jahr erwarte man auch mit Spannung die ersten Urteile in den sogenannten "Cum-Ex-Fällen". Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass diese mit Sicherheit unabhängig vom Ausgang in der ersten Instanz dann auch als Revisionssachen seine Staatsanwälte in Karlsruhe beschäftigen werden.
Generalbundesanwalt zu Terrorismus: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39955 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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