Am Donnerstag fand vor dem BGH das vielbeachtete Verfahren über das Angebot bereits benutzter Lizenzen für Datenbank-Softwareprogramme statt.
Die Klägerin ist der Auffassung, das Angebot der gebrauchten Lizenzen verletze ihre ausschließlichen Nutzungsrechte an den Programmen. Die Benutzung der Bezeichnung "ORACLE" verletze ihre Marken. Ferner werbe die Beklagte irreführend für die "Lizenzen". Sie verlangt Unterlassung.
Zu einer Entscheidung, der durchaus richtungsweisende Wirkung für die umstrittenen Fragen rund um die Veräußerung gebrauchter Software beigemessen wird, ist es in dem auch von der Softwareindustrie mit großem Interesse wahrgenommenen Verhandlungstermin am Donnerstag jedoch nicht gekommen. Verkündungstermin ist nun der 3. Februar 2011.
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Gebrauchte Software: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1615 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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