Gebrauchte Software: Verkündungstermin erst im Februar

von plö/ LTO-Redaktion

01.10.2010

Am Donnerstag fand vor dem BGH das vielbeachtete Verfahren über das Angebot bereits benutzter Lizenzen für Datenbank-Softwareprogramme statt.

In dem betreffenden Verfahren hatte sich die Firma Oracle als Inhaberin ausschließlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Datenbank-Softwareprogrammen gegen ein Angebot der Firma usedSoft gewendet, die bereits benutzte Lizenzen anbot. Die Software wurde über das Internet per Download vertrieben, ein Datenträger wurde nicht überlassen.

Die Klägerin ist der Auffassung, das Angebot der gebrauchten Lizenzen verletze ihre ausschließlichen Nutzungsrechte an den Programmen. Die Benutzung der Bezeichnung "ORACLE" verletze ihre Marken. Ferner werbe die Beklagte irreführend für die "Lizenzen". Sie verlangt Unterlassung.

Zu einer Entscheidung, der durchaus richtungsweisende Wirkung für die umstrittenen Fragen rund um die Veräußerung gebrauchter Software beigemessen wird, ist es in dem auch von der Softwareindustrie mit großem Interesse wahrgenommenen Verhandlungstermin am Donnerstag jedoch nicht gekommen. Verkündungstermin ist nun der 3. Februar 2011.

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Zitiervorschlag

Gebrauchte Software: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1615 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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