Amtsgericht Hamburg richtet G20-Nebenstelle ein: Richter im Con­tainer

03.07.2017

Das AG Hamburg wird während des G20-Gipfels eine Nebenstelle an der Gefangenensammelstelle Neuland errichten. So sollen effektiver Rechtsschutz und ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden.

Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat wegen der besonderen Situation während des G20-Gipfels eine Nebenstelle in Hamburg-Neuland eröffnet. Dort hat die Polizei zuvor eine Gefangenensammelstelle eingerichtet. Mit der Nebenstelle sollen lange Transportwege und mögliche Zeitverzögerungen bei dem Transport der Festgenommenen zum Strafjustizgebäude vermieden werden.

In den Räumlichkeiten befinden sich vollständig ausgestattete Arbeitsplätze für Richter, Protokollkräfte und  Geschäftsstellenmitarbeiter sowie Antragsbeamte und IT-Mitarbeiter des Amtsgerichts mit Computer, Telefon und Fax sowie Aufenthaltsräume. Außerdem befinden sich zwei zusätzliche Arbeitsplätze für Staatsanwälte in dem Containergericht.

In der Nebenstelle wird ausschließlich über polizeilichen Gewahrsam und Untersuchungshaft entschieden. Der Gerichtsstandort soll für den Zeitraum vom 29. Juni bis 9. Juli 2017 zur Verfügung stehen. Um zügige Entscheidungen zu gewährleisten, soll eine 24-Stunden-Präsenz im Schichtbetrieb organisiert werden.

Kosten von rund 750.000 Euro

"Der Aufwand an Vorbereitung und in der Durchführung ist groß, aber nötig, um für effektiven Rechtsschutz zu sorgen. Wir tragen unseren Teil dazu bei, dass kein Freiheitsentzug länger dauert als nötig, und sichern ein rechtsstaatliches Verfahren", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.

Insgesamt soll die Nebenstelle etwa 750.000 Euro kosten. Der Präsenzdienst vor Ort für Entscheidungen über polizeiliche Ingewahrsamnahmen begann bereits am vergangenen Donnerstag, ab dem 6. Juli werden auch Haftrichter für die strafrechtlichen Zuführungen vor Ort sein. Bis zu acht Zuführungen Betroffener können bei Bedarf gleichzeitig stattfinden, für die acht Richter und Protokollkräfte sowie drei Geschäftsstellenmitarbeiter im Einsatz wären. 

Anders als bei der Untersuchungshaft geht es bei der polizeilichen Ingewahrsamnahme nicht um die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern um die Verhinderung solcher Taten. Wer unmittelbar davor steht, eine Straftat oder eine gravierende Ordnungswidrigkeit zu begehen und nicht anders aufzuhalten ist, kann vorübergehend in Verhinderungsgewahrsam genommen werden. Der Gewahrsam darf nur so lange dauern, wie es unerlässlich ist, um die befürchteten Taten zu verhindern. Das Hamburgische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sieht für solche Ingewahrsamnahmen eine Höchstgrenze von 10 Tagen vor.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Amtsgericht Hamburg richtet G20-Nebenstelle ein: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23352 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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