FG Berlin-Brandenburg zur Vermietung eines Luxus-Sportwagens: Verluste nicht steuerlich abzugsfähig

01.07.2013

Das FG Berlin-Brandenburg entschied in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil, dass Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens bei der Festsetzung der Einkommensteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können.

Der Kläger – ein Mitarbeiter einer Autowaschanlage – wollte die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sportwagens (Porsche 911) steuerlich absetzen. Er meldete einen Autovermietungsbetrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Internetplattformen zur Miete an. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des Fahrzeuges und lehnte die Berücksichtigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab.

Im Prozess wandte der Kläger ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 kg sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.

Die Richter des 3. Senats des Finanzgerichtes (FG) Berlin-Brandenburg folgten dem Kläger nicht. Sie begründeten ihr abweisendes Urteil damit, dass der Sportwagen auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein könnte, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolgversprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen (Urt. v. 20.03.2013, Az. 3 K 3119/08).   

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

FG Berlin-Brandenburg zur Vermietung eines Luxus-Sportwagens: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9051 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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