Weil er auf Facebook gegen Asylbewerber hetzte, ist ein Mann aus dem Landkreis Passau zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt worden, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Wie der Bayerische Rundfunk meldet, gestand der 25-Jährige, in der öffentlichen Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" im November 2014 einen fremdenfeindlichen Kommentar hinterlassen zu haben. In der Gruppe, die dem Tausch und Kauf von Gebrauchsgegenständen unter den Bewohnern der südbayerischen Stadt Pocking gewidmet ist, war seinerzeit um Sachspenden für eine erwartete Gruppe von Asylbewerbern gebeten worden.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte daraufhin laut BR kommentiert: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus." Dies habe er im Prozess auch eingeräumt und sich mit den Worten "Ich entschuldige mich, das war größer Blödsinn. Ich würde so etwas nicht mehr machen" geäußert. Allerdings sei auf seinem Handy auch einschlägiges Bildmaterial gefunden worden.
Verfahren gegen hetzenden Polizisten offenbar eingestellt
Wegen welchen Straftatbestandes und zu welcher Anzahl von Tagessätzen der Mann verurteilt wurde, lässt sich dem Bericht nicht entnehmen; beim Amtsgericht Passau war am frühen Dienstagabend niemand mehr zu erreichen. Gut denkbar ist aber, dass die Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) ergangen sein könnte.
Wegen dieses Straftatbestandes wurde laut BR auch gegen einen Polizisten ermittelt, der unter dem gleichen Eintrag geschrieben habe: "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso." Hier sei es jedoch nicht zur Anklageerhebung gekommen; der Mann befinde sich weiterhin im Dienst.
cvl/LTO-Redaktion
Nach fremdenfeindlichen Online-Kommentaren: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16414 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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