EuGH: Telekom muss zahlen

eso/LTO-Redaktion

14.10.2010

Die Deutsche Telekom AG ist mit ihrer Klage gegen ein EU-Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro endgültig gescheitert. Der EuGH in Luxemburg wies ein entsprechendes Rechtsmittel zurück und bestätigte die von der Kommission verhängte Geldbuße.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigte mit Urteil vom Donnerstag eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2003. Danach war die Deutsche Telekom AG zu einer Geldbuße von 12,6 Millionen Euro verurteilt worden, da sie ihre beherrschende Stellung auf dem deutschen Binnenmarkt in den Jahren 1998 bis 2001 missbräuchlich ausgenutzt habe.

Der Missbrauch bestehe darin, dass für den Zugang der Wettbewerber zum Netz (Vorleistungszugangsdienste) Entgelte erhoben worden seien, die höher gewesen seien als die Entgelte, die den Endkunden der Deutsche Telekom in Rechnung gestellt worden seien. Diese Preisgestaltung zwinge die Wettbewerber dazu, ihren Endkunden höhere Entgelte zu berechnen, als die Deutsche Telekom ihren eigenen Endkunden in Rechnung stelle.

Nachdem bereits das Gericht der Europäischen Union in erster Instanz (EuG) die Entscheidung der Kommission nicht beanstandet hatte, bestätigte nun auch der EuGH, dass diese Praxis zu den nach Unionsrecht verbotenen Fällen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gehört (Urt. v. 14.10.2010, Az. C-280/08).

Unter diesen Bedingungen könne nämlich ein zumindest ebenso effizienter Wettbewerber wie die Deutsche Telekom auf dem Markt für Endkundenzugangsdienste nicht tätig sein, ohne dabei Verluste zu erleiden. Eine derartige Margenbeschneidung behindere grundsätzlich die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Märkten für Endkundenzugangsdienste und schädige damit die Verbraucher.

Zitiervorschlag

EuGH: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1718 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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