In Deutschland gestellte Asylanträge, die zuvor in Norwegen abgelehnt wurden, dürfen laut EuGH nicht als unzulässig abgelehnt werden. Norwegen sei schließlich kein EU-Mitgliedstaat, sondern ein Drittstaat.
Deutschland muss einen Antrag auf internationalen Schutz nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch dann prüfen, wenn ein früherer Antrag des Betroffenen in Norwegen abgelehnt wurde. Norwegen und auch Island nähmen zwar an Teilen des europäischen Asylsystems teil, könnten aber nicht einem Mitgliedsland der EU gleichgestellt werden, urteilten die europäischen Höchstrichter am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 20.5.2021, Rs. C-8/20).
Hintergrund war die Klage eines Iraners vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein gegen die Entscheidung, seinen Antrag auf internationalen Schutz nicht zu prüfen. Die deutschen Behörden argumentierten, dass es sich um einen Zweitantrag handele, da sein Asylantrag von 2008 in Norwegen bereits abgelehnt worden war. Derlei erneute Anträge können grundsätzlich als unzuzlässig abgelehnt werden, wenn darin keine neuen Erkenntnisse oder Umstände geltend gemacht werden.
Der EuGH widersprach nun dieser Auffassung. Ein Asylantrag in einem Drittstaat sei nach EU-Recht kein "Antrag auf internationalen Schutz" und eine Entscheidung darüber somit auch keine "bestandskräftige Entscheidung". Daran ändere auch die teilweise Zusammenarbeit zwischen der EU, Norwegen und Island bei der Asylpolitik nichts. Norwegen sei immer noch ein Drittstaat. Ein "Folgeantrag" im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie liege in diesen Fällen nicht vor.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
ergänzt und geändert am 26.06.2024, tap/LTO-Redaktion
EuGH zu abgelehntem Asylantrag: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45014 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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