Eine Millionenstrafe wegen einer fehlenden Steuererklärung – das handelte Google sich in Ungarn ein. Google zog vor den EuGH und bekam nun Recht. Die ungarische Regelung verstößt gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs.
Google ist in Ungarn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Unrecht mit einer Millionenstrafe wegen einer fehlenden Steuererklärung belegt worden. Die höchsten EU-Richter monierten am Dienstag in Luxemburg, dass Ungarn ausländische Werbetreibende anders behandele als inländische (Urt. v. 3.3.2020, Az. C-482/18).
Die irische Tochtergesellschaft des US-Konzerns Google hatte aus Sicht Ungarns seine Werbeeinnahmen nicht rechtzeitig gemeldet, die in Ungarn mit einer Werbesteuer belegt werden. Daraufhin verhängten die ungarischen Behörden zunächst ein Bußgeld von rund 31.000 Euro. Innerhalb weniger Tage kam eine weitere Strafe über etwa 3,1 Millionen Euro dazu - der mögliche Höchstbetrag.
Diese Strafzahlungen sind dem EuGH zufolge weit höher als für inländische Unternehmen mit dem gleichen Vergehen. Gleichzeitig seien die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften kürzer. Die Strafen verstoßen aus Sicht des EuGH daher gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs aus Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie seien eine unverhältnismäßige und somit nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Google war außerdem noch dagegen vorgegangen, dass es – obwohl in einem anderen Mitgliedstaat bereits steuerpflichtig – für die Besteuerung mit der ungarischen Werbesteuer anmeldepflichtig sei. Das, so der EuGH, verstoße aber nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Inländische Unternehmen treffe diese Anmeldepflicht zwar nicht, jedoch müssten diese sich wegen anderer Steuern sowieso anmelden und registrieren.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Verstoß gegen Unionsrecht: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40605 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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