Flughafenentgelte: EUGH eröffnet Air­lines neuen Kla­geweg

21.11.2019

Bisher konnten Flughafenentgelte von Fluggesellschaften nur mittelbar auf dem Zivilrechtsweg angefochten werden. Der EuGH entschied nun aber, dass dadurch kein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werde.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Fluggesellschaften in Deutschland einen neuen Weg geöffnet, um juristisch gegen die Höhe von Start- und Landeentgelten vorzugehen. Nach Auffassung der obersten EU-Richter darf die Lufthansa im konkreten Fall vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die vom Land Berlin genehmigte Entgeltordnung für den Flughafen Tegel anzugreifen (Urt. v. 21.11.2019, Az. C-379/18).

Die Lufthansa hatte versucht, die Genehmigung, die das Land Berlin für die neue Entgeltordnung des Flughafens Berlin-Tegel erteilt hat, auf dem Verwaltungsrechtsweg anzugreifen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erklärte die Anfechtungsklage der Lufthansa mangels Klagebefugnis aber für unzulässig. Die Entscheidung, mit der das Land eine Flughafenentgeltregelung genehmigt, wurde bisher dahingehend verstanden, dass sie nur Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen dieser Behörde und dem Flughafenleitungsorgan entfaltet.

Deshalb könne die Genehmigung nur mittelbar auf dem Zivilrechtsweg angefochten werden, wenn die Zahlung eines konkreten Entgelts verlangt werde, so die Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall dann aber dem EuGH vor und wollte insbesondere wissen, ob diese Ansicht mit der Richtline über Flughafenentgelte (Rli. 2009/12/EG) vereinbar ist.

Der EuGH verneinte das nun. Zum einen müsse die vom Land gebilligte Flughafenentgeltregelung für alle Fluggesellschaften verbindlich sein, ohne dass mit einzelnen Flughafennutzern andere als die zuvor gebilligten Entgelte festgesetzt werden könnten. Zum anderen ermögliche es die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle nicht, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz für die Flughafennutzer sicherzustellen.

Flughafenverband sieht bedrohliche Entwicklung

Der Flughafenverband ADV befürchtet nach der Entscheidung vom Donnerstag ein juristisches Sperrfeuer gegen aus seiner Sicht notwendige Erhöhungen. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel verlangte von den Ländern, die Flughafenentgelte sofort nach Genehmigung zum Vollzug zu stellen. Die Airlines könnten sonst mit Klagen den gesetzlich verankerten Genehmigungsprozess verlangsamen oder gänzlich aufhalten und so den Verhandlungsdruck auf die Flughäfen weiter verschärfen. Bereits heute verfügten die großen Fluggesellschaften über eine hohe Marktmacht, die Selbstfinanzierung der Flughäfen dürfe nicht beeinträchtigt werden. Im Genehmigungsverfahren werden die Fluggesellschaften bereits angehört.

Eine Sprecherin der Lufthansa begrüßte die Entscheidung des EuGH: "Damit erhalten Fluggesellschaften in Deutschland die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die von Flughäfen erhobenen Entgelte angemessen sind, den tatsächlichen Kosten entsprechen und ein effizientes Wirtschaften der Flughäfen erkennen lassen. Davon profitieren letztlich auch die Passagiere."

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Flughafenentgelte: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38833 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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