Wer derzeit in einem Restaurant etwas essen möchte, der muss seine Daten hinterlassen. Aber darf auch die Polizei im Zuge von Ermittlungen auf diese Datenlisten zurückgreifen? Kritiker fordern klare Regeln für die Praxis.
Die Polizei in Baden-Württemberg verwendet laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) keine Corona-Kontaktdaten von Restaurantbesuchern zur Strafverfolgung. "Die Daten von Gaststättenbesuchern werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt", sagte Strobl am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig." Eine entsprechende Praxis in mehreren Bundesländern hatte für Kritik gesorgt.
Der Gaststättenverband Dehoga fordert eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und wie die Polizei die Corona-Gästelisten auswertet. "Das ist hochgradig sensibel", sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Rheinischen Post.
Die Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter im Fall einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen finden können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Und weiter: "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen."
FDP-Vizefraktionschef im Bundestag Michael Theurer verlangte "klare, einheitliche Regeln". Er mahnte: "Wenn wegen Lappalien auf die sensiblen Daten zugegriffen wird, könnten die Gäste als Reaktion falsche Daten eintragen. Damit würde die gesamte Datenerfassung obsolet." So weit dürfe es nicht kommen.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Streit um Gästelisten in Restaurants: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42362 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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