BVerwG zum Jugendhilfegesetz: Kostenbeitrag auch für Selbstständige

20.03.2013

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ermöglicht es auch, selbstständig tätige Eltern für die Kosten der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie heranzuziehen. Das entschied das BVerwG am Dienstag.

Die in Rede stehenden Kostenbeitragsvorschriften der §§ 91 ff. SGB VIII genügten dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot, weil ihr Inhalt durch Auslegung ermittelt werden könne. Soweit bei einzelnen Berechnungsfragen Unklarheiten bestünden, könnten grundsätzlich die im Sozialhilferecht für die Einkommensbestimmung geltenden Regelungen entsprechend herangezogen werden. Daher könne auch bei Selbstständigen das für die Kostenbeitragserhebung maßgebliche Einkommen berechnet werden.

Dem Verfahren zugrunde lag die Klage des leiblichen Vater eines heute 17-jährigen Mädchens, das bereits kurz nach ihrer Geburt in einer Pflegefamilie untergebracht werden musste. Das Jugendamt zog den Vater deswegen ab April 2008 zu einem vorläufigen Kostenbeitrag von 425 Euro monatlich heran. Der selbstständig tätige Mann wandte sich gegen die Berechnung der Beitragshöhe und legte im Gerichtsverfahren weitere Unterlagen, insbesondere die Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2008 und 2009 vor.

Das Jugendamt berechnete daraufhin den Kostenbeitrag neu und forderte für die Jahre 2008 und 2009 einen monatlichen Beitrag in Höhe von 525 Euro bzw. 185,53 Euro. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hob den Kostenbeitragsbescheid auf. Die Regelungen der §§ 91 ff. SGB VIII seien zu unpräzise, um bei Selbstständigen eine Kostenbeitragserhebung durchführen zu können. Außerdem lasse das Kostenbeitragsrecht keine vorläufige Beitragserhebung zu.

Dem schloss sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seinem Urteil vom 19. März 2013 nicht an und gab der Revision des Jugendamtes statt (Az. BVerwG 5 C 16.12). Das VG wird nun erneut über den Rechtsstreit entscheiden müssen.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zum Jugendhilfegesetz: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8362 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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