BVerwG: Staatlicher Haftungsrückgriff gegen Öko-Kontrollstelle nur auf gesetzlicher Grundlage

msa/LTO-Redaktion

28.08.2010

Wenn der Staat die Kontrolle und Zertifizierung von Öko-Landbau-Unternehmen privaten Kontrollstellen überlässt, kann er diesen die Haftung für Fehler und Schäden nur auferlegen, wenn ein Gesetz den Rückgriff zulässt. Dies hat das BVerwG heute entschieden.

Landwirtschaftliche Unternehmen dürfen für ihre Produkte nur dann mit dem Gütesiegel "Öko" oder "Bio" werben, wenn sie bestimmte Anforderungen an Herstellung, Verpackung und Vertrieb erfüllen. Hierzu müssen sie sich einer laufenden Kontrolle unterziehen, die grundsätzlich staatlichen Behörden obliegt. Der Staat kann diese Aufgabe jedoch auch privaten Kontrollstellen übertragen, die dann hoheitlich tätig werden.

Unterläuft einer solchen privaten Kontrollstelle ein Fehler, so muss der Staat dem betroffenen Öko-Landbau-Unternehmen gegenüber für den Schaden aufkommen.

Umstritten war, ob der Staat bei der privaten Stelle anschließend Regress nehmen kann, auch wenn deren Bedienstete den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass ein Rückgriff auch bei einfacher Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Dies allerdings nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht (Urt.v. 26.10.2010, Az. 3 C 35.09).

Hierdurch solle verhindert werden, dass die Entschlussfreude des privaten Unternehmens bei der Ausübung der hoheitlichen Befugnisse aufgrund des Haftungsrisikos getrübt wird. Aus diesem Grund stelle auch das Grundgesetz Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes von der persönlichen Haftung weitgehend frei, argumentierten die Richter.

Geklagt hatte eine Privatgesellschaft, die seit Beginn der 1980er Jahre deutschlandweit als Kontrollstelle im ökologischen Landbau tätig ist. Der Freistaat Bayern hatte die Klägerin 2003 beliehen, dem jedoch die Bestimmung beigefügt, dass die Kontrollstelle für Schäden aus der Kontrolltätigkeit einzustehen habe. Dagegen richtete sich die Klage, die in allen drei Instanzen Erfolg hatte.

Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1302 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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