Wahlwiederholung in Berlin?: BVerfG ent­scheidet Dienstag über Eil­an­trag zur "Pan­nen­wahl"

30.01.2023

Das BVerfG veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht am Montag.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) informierte am Montag darüber, dass die dringend erwartete Eilentscheidung des Zweiten Senats zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar am Dienstag veröffentlicht wird. Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss.

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern - und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. Denn kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 (Az. VerfGH 154/21 u. a.) mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden.

Über das Schreiben der Senatsvorsitzenden und Vizegerichtspräsidentin Doris König mit Eingangsstempel vom 30. Januar, das dpa und LTO vorliegt, hatten mehrere Berliner Medien zuerst berichtet. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.

dpa/ku/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahlwiederholung in Berlin?: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50927 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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