Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen nicht zur Entscheidung angenommen. Sie richtete sich gegen ein Urteil des BGH, nach dem die Bewertung von Lehrern bei spickmich.de keine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Eine Begründung nannten die Karlsruher Richter nicht.
Im Juni 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Lehrerbenotungen bei "spickmich.de" für zulässig erklärt. Sie seien weder schmähend noch beleidigend. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Offen sei allerdings, wie andere Bewertungsportale zu beurteilen sind, so der BGH (Urt. v. 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08).
Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erging bereits Mitte August, wurde aber erst jetzt auf Anfrage des "spickmich.de"- Anwalts bekannt (Az. 1 BvR 1750/09).
Derzeit ist noch ein weiteres Verfahren gegen "spickmich.de" beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf anhängig, bei dem sich eine Realschullehrerin gegen schlechte Benotungen wehrt. Die Vorsitzende Richterin am OLG Düsseldorf, Marietta Spahn, gab bei der mündlichen Verhandlung Ende August schon zu verstehen, dass sie die Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurückweisen werde. Sie könne auch nicht nachvollziehen, dass überhaupt ein zweites Verfahren in dieser Sache angestrengt wurde, da die Sache ohnehin beim BVerfG sei.
Vor dem LG Duisburg war die Lehrerin zuvor mit ihrem Verlangen gescheitert, die über sie gespeichterten Daten zu löschen. Nach Auffassung der Richter müsse sie sich die Bewertung ihrer beruflichen Leistung gefallen lassen.
Auf "spickmich.de" können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten – etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder auch "cool und witzig" sind. Nach Angaben des Betreibers sind inzwischen mehr als 1,6 Millionen Schüler registriert.
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1556 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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