Die Bundesregierung möchte eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom Freitag hervor.
Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) "eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen", schreibt die Regierung in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (17/10487). Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft solle jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbH) bestehen bleiben.
Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe "zum Teil als nicht befriedigend empfunden", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes weiter. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht ab. Zwar bestünden keinerlei rechtliche Bedenken, doch solle eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit höheren einmaligen aber auch höheren laufenden Kosten für die Beteiligten verbunden.
tko/LTO-Redaktion
Alternative zur LLP: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7028 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag