Im Juli 2020 wurde ein Video öffentlich, auf welchem ein Polizeibeamter sein Knie auf den Hals eines Mannes legt. Jetzt soll ein Prozess beginnen - gegen den betroffenen Mann.
Nach einem Polizeieinsatz in einer Münchner S-Bahn-Station beginnt laut Informationen der dpa am kommenden Freitag (13. August) der Prozess gegen einen Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Der Vorfall aus dem Februar 2020 machte erst einige Monate später Schlagzeilen, nachdem das Nachrichtenmagazin Focus ein Video des Einsatzes veröffentlicht hatte. Darin ist zu sehen, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion eines um Hilfe rufenden Mannes kniet. Dieser Mann ist nun angeklagt.
Focus online zufolge war der Mann bei einer Fahrkartenkontrolle ins Visier der Beamten geraten, obwohl er eine gültige Fahrkarte gehabt habe. "Ich konnte mich nicht mehr bewegen und mir wurde schlecht. Ein Mann kniete auf meinem Hals. Ich hatte wirklich Todesangst", zitiert das Portal einen 53-Jährigen, bei dem es sich um den Mann auf dem Video handeln soll.
Nach Angaben der Bundespolizei stammt das Video aus der Bodycam eines Beamten. Unklar ist dabei, wie das Video an die Öffentlichkeit gelangte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Bekanntwerden des Videos mitgeteilt, das Vorgehen der Bundespolizei überprüfen zu wollen. Nach Informationen der dpa handelte es sich dabei um Vorermittlungen, um zu klären, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Knien auf dem Hals ist kein Mittel zur Fixierung
Auf den ersten Blick erinnerte das Video an den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA. Hierbei wurde ein amerikanischer Polizist kürzlich schuldig gesprochen.
Das Knien auf dem Hals von Verdächtigen ist aus Sicht der Polizei-Gewerkschaften in Bayern nicht zum Fixieren vorgesehen. Um Menschen, die Gegenwehr leisten, zu fixieren, würden Einsatz- und Haltegriffe "zwar zumeist auf dem Boden liegend, aber nicht auf dem Hals kniend" vermittelt, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Peter Pytlik, nach Bekanntwerden des Vorfalls. Es sei zwar "in Gänze niemals auszuschließen", dass ein Polizist bei Gegenwehr einmal auf dem Hals eines Verdächtigen knie. Dann müsse aber "schnellstmöglich" eine andere Möglichkeit gewählt werden, so Pytlik weiter.
Auch der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein, sagte, dass bei massiver Gegenwehr "das Knie einer Einsatzkraft einmal abrutschen" könne. "Wenn ein solches Abrutschen geschieht, ist es wichtig, dass dies schnell wieder zurückgenommen wird."
dpa/jb/LTO-Redaktion
Vor dem AG München: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45673 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag