In der Auseinandersetzung von DFL und DAZN um TV-Rechte der Bundesliga ab 2025 ist ein Urteil gefallen. Das Medien-Unternehmen ist zunächst der Gewinner – hat das umstrittene Paket aber noch nicht erhalten.
Die Auktion um das größte TV-Rechte-Paket der Fußball-Bundesliga muss wiederholt werden. Mit einem Urteil der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat der kostenpflichtige Internet-Sender DAZN im Streit mit der Deutschen Fußball Liga einen juristischen Sieg errungen.
Allerdings muss DAZN nun in einen erneuten Poker um die Rechte mit Sky einsteigen. Entzündet hatte sich der Streit an der Vergabe des größten Pakets mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien.
"DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat", sagte ein Sprecher des weltweit tätigen Unternehmens. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist."
Das Unternehmen hatte in der Auseinandersetzung mit der DFL die DIS eingeschaltet. Nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen sollte damit eine juristische Klärung in der Auseinandersetzung um TV-Rechte der Bundesliga herbeigeführt werden - das ist jetzt mit der salomonisch wirkenden Lösung erfolgt. Die Auktion der weiteren Rechte ist seit Mitte April unterbrochen und soll nun schon in kurzer Zeit wieder starten.
Nur wegen formeller Verstöße anfechtbar
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. DIS-Entscheidungen sind vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Die DFL hatte zuvor erklärt, dass sie im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit erwarte, "dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren". Das scheint jetzt der Fall zu sein.
"Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis", teilte Sky mit. "Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben." Sky hatte sich das Recht im ersten Anlauf gesichert, muss nun aber neu ins Wettbieten einsteigen.
DAZN und DFL stritten um den ersten Tag der Auktion um eine Bankbürgschaft. Die Auseinandersetzung war ausgebrochen, nachdem die DFL nach dpa Informationen das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. Konkurrent DAZN behauptete, die DFL habe damit sein deutlich besseres Angebot in Höhe von 1,6 Milliarden Euro verteilt über vier Jahre abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war.
An dieser Kurzfristigkeit störte sich das Schiedsgericht der DIS, wie BILD berichtet: "Dies wäre nur erlaubt gewesen, wenn erst im Laufe der Ausschreibung neue Informationen über mögliche Geldprobleme bekannt geworden wären." Vielmehr hätte eine solche Forderung seitens der DFL rechtzeitig angekündigt werden müssen.
Jedoch erreichte DAZN nicht sein Maximalziel, nämlich den Zuschlag für das Rechtepaket B. Laut BILD lehnte das Schiedsgericht der DIS dies ab, weil DAZN nicht alle Anforderungen der DFL-Ausschreibung erfüllt habe.
Der Streit geht um 196 Spiele
Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen, hatte der Ligaverband erklärt. Das umstrittene Rechte-Paket B umfasst insgesamt 196 Live-Spiele pro Saison. Die anderen Live-Spiele sind in den Pay-TV-Paketen C mit den Topspielen am Samstag um 18.30 Uhr und dem Supercup sowie D mit den Sonntagsspielen enthalten. Zusammen sind das 113 Live-Spiele.
Seit 2018 waren Fußballfans gezwungen, mehrere Anbieter kostenpflichtig zu abonnieren, wenn sie alle Spiele ihrer Mannschaft sehen wollen. Dieses sogenannte Alleinerwerbsverbot (no single buyer rule) gilt allerdings jetzt nicht mehr, sodass ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte aufkaufen könnte – zumindest theoretisch.
Die Klage beim Schiedsgericht ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von allen Bietern akzeptiert wurde. Auch DAZN hat sich bei der Registrierung für die Auktion der audiovisuellen Medienrechte der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dazu verpflichtet, sich bei juristischen Auseinandersetzungen an die DIS zu wenden. Die ausführliche Entscheidungsbegründung will das DIS im November mitteilen.
Die Sportschau berichtet, dass die mit dem Vorgang einhergehende zeitliche Verzögerung bei den 36 Proficlubs für Ungeduld und Verunsicherung sorge, soweit es sich bei den Medieneinnahmen um die wichtigste Einnahmequelle für die Clubs handele. Wie hoch der Anteil an diesen Medieneinnahmen letztlich ist, beeinflusst dann auch Transfers und wichtige Investitionen in Infrastruktur wie Stadien und Trainingszentren.
dpa/jb/LTO-Redaktion
DAZN gewinnt Rechtsstreit: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55488 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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