Die Staatsanwaltschaft Bremen hat eine Einstellung des Brechmittelprozesses gegen einen ehemaligen Polizeiarzt am Dienstag abgelehnt. Der Mann steht zum dritten Mal wegen des Todes eines mutmaßlichen Drogendealers vor dem LG Bremen.
Der Arzt hatte dem 35-Jährigen im Dezember 2004 Brechsirup eingeflößt, damit dieser verschluckte Kokainkügelchen erbricht. Der Verdächtige fiel ins Koma und starb wenig später. Die beiden vorausgegangenen Verfahren vor dem Landgericht (LG) Bremen endeten mit Freisprüchen, die aber vom Bundesgerichtshof gekippt wurden.
Der langen Verfahrensdauer, der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten und der einseitigen Berichterstattung stehe gegenüber, dass sich das Opfer in staatlicher Obhut befunden habe und unter der Anwendung staatlichen Zwangs zu Tode gekommen sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Durch einen solchen Tod könne das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert werden. Allein gerichtliche Feststellungen könnten das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit staatlicher Strafverfolgung wiederherstellen. Eine Einstellung, auch gegen Auflagen, könne das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung daher nicht beseitigen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Tod durch Brechmitteleinsatz: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9198 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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