Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Tauss war Ende Mai vom Landgericht Karlsruhe wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision von Tauss als offensichtlich unbegründet ab (§ 349 Abs.2 StPO).
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Tauss, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, mit denen er Dateien austauschte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnte weiteres pornographisches Material sichergestellt werden.
Dem Einwand Tauss', er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, war das Landgericht nicht gefolgt.
BGH: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1331 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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