Der BGH hebt das Urteil gegen den Wettpaten Ante Sapina zum Teil auf. Damit muss der Prozess gegen den Fußball-Wettbetrüger zum Teil neu verhandelt werden, verkündeten die Karlsruher Richter am Donnerstag.
Das Landgericht (LG) Bochum habe nicht geprüft, ob eine Strafmilderung nach der Kronzeugenregelung infrage komme, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 20.12.2012, Az. 4 StR 125/12). Andererseits müsse zulasten von Sapina nochmals geprüft werden, ob in einigen Fällen statt eines Betrugsversuchs doch ein vollendeter Betrug vorliegt; außerdem müsse das Ladngericht klären, ob der Wettpate im juristischen Sinn als Teil einer Bande gehandelt habe.
Sapina war im Mai vergangenen Jahres zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Volkswirtschafts-Student hatte gemeinsam mit Komplizen im großen Stil Wetten auf manipulierte Fußballspiele platziert und damit insgesamt 2,3 Millionen Euro eingenommen. Die Karlsruher Richter hoben die Urteile gegen Sapina und zwei seiner Komplizen teilweise auf und verwiesen die Fälle zur neuen Verhandlung zurück an das LG Bochum.
BGH: Rechtsfehler zugunsten und zulasten Sapinas
Da der BGH Rechtsfehler sowohl zugunsten als auch zulasten von Sapina beanstandet habe, rechnet Oberstaatsanwalt Peter Ernst nicht damit, dass sich das Strafmaß im Ergebnis wesentlich ändert. "Ich vermute, dass es so ähnlich wird", sagte der Anklagevertreter nach der Urteilsverkündung. Die Gruppe um Sapina hatte Spieler und Schiedsrichter bestochen, um den Ausgang der Partien zu manipulieren - von Freundschaftsspielen bis hinauf in die Europa League. Die Wetten platzierten sie vor allem bei asiatischen Anbietern.
Der Vorsitzende Richter des 4. Strafsenats Norbert Mutzbauer betonte, es komme nicht darauf an, "ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang des Spiels beeinflusst haben". Entscheidend sei, dass die Wettanbieter die Wetten nicht angenommen hätten, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.
Bewertung des Wettrisikos schwierig
Ein Schaden für den Anbieter - und damit ein vollendeter Betrug anstelle eines Betrugsversuchs - entsteht dabei nicht erst, wenn der Anbieter den Gewinn auszahlt. Schon der Abschluss des Wettvertrags könne einen Schaden und damit einen vollendeten Betrug bedeuten, so der BGH. Notwendig sei allerdings eine genaue wirtschaftliche Bewertung des Wettrisikos vor und nach der Manipulation. Hierfür müssten gegebenenfalls Sachverständige zugezogen werden. Diese Bewertung allerdings, schätzt Oberstaatsanwalt Ernst, dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden.
Der größte Wettskandal im europäischen Fußball wird somit die Gerichte weiter beschäftigen.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH hebt Urteil im Fußballwettskandal auf: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7844 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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