Ohne Untersuchung Cannabis verschrieben: BGH bestä­tigt Haft­strafe für einen Arzt

12.04.2023

Mehr als 500-mal hat ein Arzt Cannabis ohne vorherige Untersuchung seiner Patienten verordnet. Dafür muss er nun ins Gefängnis, wie der BGH bestätigte. Die Revision des Mediziners blieb erfolglos.

539 Mal hat ein Arzt Cannabis verschrieben, ohne dass es davor eine Untersuchung bzw. dafür einen medizinischen Grund gab. Das Landgericht (LG) München hatte ihn deswegen zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Zu Recht, entschied nun auch der Bundesgerichthof (BGH) und verwarf die Revision des Arztes als unbegründet (Beschl. v. 20.03.2023, Az. 1 StR 266/22).

Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung hatte der Arzt Cannabisprodukte verordnet, obwohl er die "Patienten" zuvor nicht einmal untersucht hatte. Seine Leistungen rechnete er nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte, sondern gegen unmittelbare Barzahlungen ab.

Dafür hatte ihn das LG München wegen des Verschreibens von Betäubungsmitteln entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BMtG) in 539 Fällen verurteilt. Die Norm erlaubt eine Verschreibung von Cannabisprodukten nur, wenn medizinische Gründe vorliegen und eine alternative Behandlung nicht in Frage kommt. Darüber hinaus hatte das LG gegen den Arzt die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 47.740 Euro angeordnet. Der Mann erhielt auch für die Dauer von drei Jahren ein beschränktes Berufsverbot.

Der BGH hat sich noch einmal mit dem Fall befasst, weil der Arzt Revision eingelegt hatte. Die Ausführungen des LG seien aber beanstandungslos, so der BGH, es seien keine Rechtsfehler erkennbar. Die Revision des Arztes sei damit im Ergebnis unbegründet.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ohne Untersuchung Cannabis verschrieben: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51520 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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