BFH zum Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze verfassungskonform

von mbr/LTO-Redaktion

24.11.2010

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der BFH bereits Mitte Juni entschieden, dass die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre durch das Steueränderungsgesetz 2007 verfassungskonform ist.

Die Richter des  III. Senats des Bundesfinanzhofes (BFH) stellten in ihrem Urteil vom 17. Juni 2010 fest, das auch die niedrigere Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern für den Erhalt von Kindergeld dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums genügt.

Eltern könnten ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen schließlich auch als "außergewöhnliche Belastung" nach § 33a Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) abziehen. Darüber hinaus enthalte die Herabsetzung der Altersgrenze nach Ansicht des BFH auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung hinsichtlich derjenigen Kinder, die im Vertrauen auf die bisherige Altersgrenze eine langwierige Ausbildung begonnen haben (Az. III R 35/09).

Ob möglicherweise andere mit der Neuregelung einhergehende Nachteile für Eltern von Kindern, welche das 25. Lebensjahr bereits überschritten haben, verfassungskonform sind – zum Beispiel der Wegfall des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und des Freibetrages zur Abgeltung des Sonderbedarfs wegen auswärtiger Unterbringung des Kindes – ließen die Richter hingegen offen.

Ausdrücklich wird seitens des BFH mit Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil gerechnet.

Zitiervorschlag

BFH zum Kindergeld: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2008 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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