Auch mehr als zwei Jahre nach dem Skandal um falsch deklarierte Schlachtabfälle bleibt ein Betrieb aus Schwaben geschlossen. Das VG Augsburg verwehrte dem Unternehmen die Gewerbeerlaubnis und wies damit zwei Klagen des Betreibers ab.
Es sei weiterhin von der Unzuverlässigkeit des nach wie vor in dem Kühlhaus beschäftigten Geschäftsführers auszugehen, teilte das Verwaltungsgericht (VG) am Freitag zur Begründung mit (Urt. v. 04.06.2012, Az. Au 5 K 11. 862 u.
Au 5 K 11.864).
Das Landratsamt Neu-Ulm hatte dem Betrieb die Genehmigung entzogen. Dagegen klagte das Unternehmen.
Der Geschäftsführer war im März 2010 zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Landgerichts Memmingen mehr als 300 Tonnen minderwertiges Fleisch an Lebensmittelhändler verkauft hatte.
Er deklarierte dabei massenhaft Schlachtabfälle um. Die Ware stammte von einer Firma in Dänemark, die knapp 700 Tonnen ungenießbares Fleisch nach Illertissen gebracht hatte. Ein Teil der Ware - rund 313 Tonnen - wurde im Kühlhaus umetikettiert und in 15 Fällen an Lebensmittelfirmen im Ausland weiterverkauft.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VG Augsburg zum Gammelfleisch-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6408 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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