Staatsgeld für kommunale Krankenhäuser: Privatkliniken gehen in Berufung

10.01.2014

Der Rechtsstreit um die Finanzierung Hunderter kommunaler Krankenhäuser in Deutschland geht weiter. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken werde nach seiner Niederlage vor dem LG Tübingen in Berufung gehen, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz an Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.

Die Privatkliniken wehren sich mit ihrer Musterklage gegen den Kreis Calw gegen die in Deutschland weit verbreitete Praxis, dass Städte und Kreise ihre Kliniken finanziell unterstützen. Die Privaten sehen darin einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Doch das Landgericht (LG) Tübingen hatte im kurz vor Weihnachten verkündeten Urteil keine Bedenken gegen die Subventionen.

Die endgültige Entscheidung über die Berufung müsse zwar noch der Verbandsvorstand treffen, der am 23. Januar wieder zusammenkomme, sagte Bublitz. Doch das sei nur noch eine formale Abstimmung. Der Prozess würde in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt.

Es gilt aber als sicher, dass der Grundsatzstreit erst in höchster Instanz entschieden wird. Das Urteil dürfte nach Einschätzung von Experten Auswirkungen für Hunderte Kliniken in ganz Deutschland haben, wo es ähnliche Subventionen gibt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsgeld für kommunale Krankenhäuser: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10621 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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