Wochenlang wurde im Landtag darüber gestritten, Zehntausende vor allem junge Menschen gingen dagegen auf die Straße. Doch nun tritt das von der CSU durchgesetzte neue Polizeiaufgabengesetz in Kraft. Es wird bald Gerichte beschäftigen.
Eineinhalb Wochen nach der Verabschiedung im Landtag tritt die umstrittene Verschärfung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes an diesem Freitag in Kraft. Sowohl die SPD als auch die Grünen im Bayerischen Landtag machten am Donnerstag ihre Ankündigung wahr und teilten mit, vor das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Nach der Neuregelung genügt künftig schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Ein konkreter Verdacht muss nicht mehr vorliegen. Allerdings muss die Polizei die Maßnahmen in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. Das Gesetz war noch unter Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer auf den Weg gebracht worden. Der CSU-Vorsitzende - inzwischen Bundesinnenminister - sieht es als Vorbild für die neuen Polizeiaufgabengesetze der Bundesländer.
Seehofers Nachfolger im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), hatte das Gesetz bei der abschließenden Debatte am 15. Mai vehement verteidigt: "Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden." Über die Umsetzung des Gesetzes soll eine Kommission unter Vorsitz des angesehenen Verfassungsrechtlers Karl Huber wachen, einst Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
"Massiv ausufernde Eingriffsbefugnisse"
Nach Überzeugung der SPD-Landesvorsitzenden Natascha Kohnen beschneidet das neue Gesetz "die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise und begegnet ihnen mit tiefem Misstrauen". Kohnen weiter: "Wir verteidigen den Freistaat Bayern gegen das illiberale Gesetz der CSU." Fraktionschef Markus Rinderspacher ergänzte, dass der Widerstand der SPD sich allein gegen die Politik der CSU-Staatsregierung richte und nicht gegen die Polizei. Die Landtagsfraktion wird sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen.
Die Landtags-Grünen werden hingegen vorerst nur vor dem Verfassungsgericht des Freistaats klagen. Fraktionschefin Katharina Schulze sprach am Donnerstag von "verfassungswidrigen, massiven und ausufernden Eingriffsbefugnissen der Polizei". Bayern sei aber schon jetzt ein sicheres Bundesland. "Es leuchtet nicht ein, dass die Polizei weitere Eingriffsbefugnisse präventiv bekommt", sagte Schulze. Eine gute Ausstattung der Polizei helfe mehr als verfassungswidrige Gesetze der CSU.
Die Grünen stünden wie viele Menschen in Bayern "für Freiheit und Bürgerrechte und dafür kämpfen wir weiterhin - im Parlament, auf der Straße und vor Gericht", erläuterte sie. Bei Demonstrationen waren kürzlich in München und in anderen Städten Zehntausende gegen das schärfere Polizeiaufgabengesetz auf die Straße gegangen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Bayerisches Polizeiaufgabengesetz tritt in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28789 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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