BAG zur Insolvenzanfechtung: Schwesterfirma darf Löhne nicht begleichen

21.11.2013

Schwesterfirmen eines insolventen Unternehmens müssen in bestimmten Fällen Lohnzahlungen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung BAG vom Donnerstag hervor.

Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens war zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer eines Schwesterunternehmens. Er wurde auch zum Insolvenzverwalter bestellt. Das insolvente Unternehmen führte hauptsächlich Aufträge des Schwesterunternehmens aus. Beide Unternehmen hatten denselben Geschäftssitz, nutzten denselben Geschäftsraum und führten Verrechnungskonten.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des insolventen Betriebs hatte seinen Lohn vom Konto des Schwesterunternehmens überwiesen bekommen. Diese Zahlungen focht der Insolvenzverwalter unter anderem nach § 131 Insolvenzordnung (InsO) an und verlangte die Rückzahlung zur Masse. Zurecht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun (Urt. v. 21.11.2013, Az. 6 AZR 159/12).

Die Zahlung sei nämlich eine sogenannte inkongruente Deckung, weil sie nicht "in der Art" erfolgt sei, in der sie geschuldet gewesesn ist. Nach § 131 InsO kann eine Rechtshandlung dann angefochten werden, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers erfüllt worden ist, ohne dass er dies „in der Art“ beanspruchen konnte. Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, bewirkt die Zahlung im Regelfall eine inkongruente Deckung, weil die Erfüllung nicht „in der Art“ erfolgt, in der sie geschuldet ist.

Daran ändere nichts, dass die Unternehmen im Ergebnis alles aus einem "Topf" entnommen hätten, führten die Erfurter Richter aus. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn die Zahlung auf einer dreiseitigen, insolvenzfest getroffenen Abrede beruht.

Die Bundesrichter verwiesen die Sache zurück an die Vorinstanz, die nun darüber entscheiden muss, ob ein Nachteil für die Gläubiger tatsächlich entstanden oder weitere Anfechtungstatbestände erfüllt seien, sagte Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BAG zur Insolvenzanfechtung: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10123 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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