Am Freitag will die AfD das Augsburger Rathaus für ihren Neujahrsempfang nutzen. Die Stadt will das verhindern. Parteichefin Frauke Petry hat inzwischen sogar Hausverbot. Über dieses entscheidet am Mittwoch das Verwaltungsgericht.
Nach ihren umstrittenen Äußerungen zum Schusswaffengebrauch an der Grenze hat die Stadt Augsburg der AfD-Chefin ein Hausverbot für das historische Rathaus ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg bestätigte am Dienstagmittag den Eingang eines Eilantrags, mit dem sich Petry gegen das Hausverbot wendet. Über diesen soll morgen entschieden werden.
Zugleich sei der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland die Nutzung des Gebäudes für einen Neujahrsempfang am Freitag untersagt worden, teilte die Stadt am Montag mit.
AfD-Stadtrat Markus Bayerbach kündigte umgehend eine Klage gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters Kurt Gribl (CSU) an.
Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, Polizisten müssten illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen notfalls auch mit der Schusswaffe verhindern. Damit löste sie große Empörung aus. Später relativierte Petry ihre Äußerung. Der Augsburger Bürgermeister hatte diese als verfassungsfeindlich bezeichnet und angekündigt, er lasse nicht zu, dass Ähnliches im Rathaus gesagt werde.
Gegenveranstaltung, falls AfD Rathaus nutzen darf
Am Freitag hatte Gribl den beiden AfD-Stadträten ein Ultimatum zur Absage des Empfangs im Rathaus gestellt und gleichzeitig einen alternativen Raum für die Veranstaltung angeboten. Dieses Angebot sei am Montag abgelehnt worden, teilte die Stadt mit.
"Natürlich werden wir dagegen vorgehen", kündigte AfD-Stadtrat Bayerbach einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot an. Es müsse geklärt werden, ob der Oberbürgermeister entscheiden dürfe, wer das Rathaus nutzen kann. Zuvor hatte die Augsburger AfD erklärt, es sei "nicht hinnehmbar, als demokratisch legitimierte Partei aus einer Räumlichkeit ausgegrenzt zu werden, die allen anderen Demokraten als selbstverständlich zur Verfügung steht".
Falls die AfD nach einer Gerichtsentscheidung ihren Empfang mit Petry doch im Rathaus veranstalten darf, soll es als Gegenveranstaltung eine Sondersitzung des Stadtrats geben, die zeitgleich eine Etage darüber im Goldenen Saal stattfinden soll.
dpa/una/LTO-Redaktion
AfD-Neujahrsempfang im Augsburger Rathaus: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18396 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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