Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hatte Fußballprofi Anwar El Ghazi für großes Aufsehen gesorgt. Eine fristlose Kündigung durch den FSV Mainz 05 trägt das aber nicht, so das örtliche Arbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorliege, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Für Details sind die Urteilsgründe abzuwarten.
Bei der Entscheidung geht es um einen Social-Media-Post El Ghazis vom 1. November 2023, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es seitens des Gerichts.
Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. El Ghazi stehen damit rund 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem als Lizenzspieler weiterzubeschäftigen. Der Verein hatte ihn bis zu dieser Entscheidung über ein halbes Jahr nicht eingesetzt.
"From the River to the Sea" im ersten Instagram-Post
Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte El Ghazi in einem später wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Die Übersetzung der äußerst umstrittenen Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" wurde so zum Thema für die Arbeitsgerichtsbarkeit, wie Dr. Max Kolter für LTO bereits in aller Ausführlichkeit beleuchtete.
Diesen Post darf das Gericht für die Rechtmäßigkeitsprüfung der fristlosen Kündigung nicht bewerten, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.
El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.
El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler erklärt gegenüber LTO: "Ich bin sehr zufrieden mit der Entscheidung. Mein Mandant freut sich, wieder Fußball spielen zu können. Die letzten Monate waren nicht einfach für ihn und seine Erleichterung ist groß. Über die weiteren Konditionen der Beschäftigung bei Mainz05 werden wir in den nächsten Tagen sprechen."
dpa/xp/ms/LTO-Redaktion
Arbeitsgericht gibt Kündigungsschutzklage statt: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54995 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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