Im Freistaat Sachsen sollen aufwändige Widerspruchsverfahren zu verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen abgeschafft werden. Streitigkeiten um Verwaltungsentscheidungen wie etwa zu Zulassungen, Fortbildungen oder Kammerbeiträgen bei Anwälten und Notaren sollen künftig sofort bei Gericht angefochten werden können.
Nach Angaben des Justizministeriums hat das Kabinett einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt.
Laut Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) sind die Widerspruchsverfahren überflüssig, sie kosteten nur unnötig Zeit und Arbeitskraft.
Rechtsanwaltskammer, Anwaltverband, Notarkammer und Notarbund Sachsens sollen hinter dem Gesetzentwurf stehen.
Anwalts- und Notarsachen: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1401 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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