Ehemaliger Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern: Lorenz Caf­fier wegen Vor­teil­s­an­nahme ver­ur­teilt

27.12.2021

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen sich Justiz und Politik mit einer Waffe, die der damalige Innenminister Lorenz Caffier im Januar 2018 gekauft oder erhalten haben soll. Der CDU-Politiker ist nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er von einem Waffenhändler eine Waffe ohne Bezahlung erhalten haben soll, hat das Amtsgericht (AG) Güstrow gegen den ehemaligen Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), einen Strafbefehl von 13.500 Euro erlassen. Diese Summe entspricht 45 Tagessätzen à 300 Euro, wie der Direktor des Gerichts, Andreas Millat, am Montag sagte.

Caffier werde von der Staatsanwaltschaft Rostock Vorteilsnahme in zwei Fällen nach § 331 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. Er soll im Januar 2018 eine halbautomatische Kurzwaffe im Wert von rund 800 Euro von dem Waffenhändler unentgeltlich erhalten haben. Außerdem soll er an einem kostenlosen Schießtraining zur Einweisung teilgenommen haben, auch die Munition dafür sei ihm geschenkt worden.

Die Einziehung der Waffe sei angeordnet worden, sagte Millat. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig, Caffier habe nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Caffier selbst sagte auf Anfrage der dpa, dass er sich zu dem Vorgang nicht äußern werde. Sein Rechtsanwalt teilte der dpa mit, dass bislang weder er noch Caffier den Strafbefehl erhalten hätten. "Dass dennoch entsprechende Meldungen über den Erlass eines solchen Strafbefehls - von wem auch immer - herausgegeben werden, ist befremdlich." Für eine Stellungnahme zum Strafbefehl war er nicht bereit.

Ermittlungsverfahren gegen Waffenhändler eingestellt

Caffier war als Innenminister im November 2020 zurückgetreten, als der Waffenerwerb öffentlich geworden war. Er hatte behauptet, die Waffe gekauft zu haben, einen Beleg dafür jedoch nicht geliefert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Caffiers Rechtsanwalt im Oktober 2021 eine Stellungnahme abgegeben. Darin seien rechtliche Gesichtspunkte erörtert, der Vorwurf eines kostenfreien Erwerbs aber nicht bestritten worden.

Die Ermittlungen gegen den Waffenhändler und Schießplatzbetreiber waren im Oktober dieses Jahres gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Gegen den Mann, der nach Geheimdiensterkenntnissen schon 2017 Kontakte zur rechtsextremen Prepper-Gruppe "Nordkreuz" gehabt haben soll, war den Angaben zufolge wegen Vorteilsgewährung ermittelt worden. Auf dem Schießplatz des Waffenhändlers trainierten jahrelang Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ehemaliger Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47048 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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