Auch ganz ohne Punkte ist es möglich, die Fahrerlaubnis zu verlieren: Das VG Berlin bestätigte die Entscheidung einer Behörde, einen Mann für hartnäckiges Falschparken und uneinsichtiges Verhalten auf diese Weise zu sanktionieren.
Notorisches Falschparken kann nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin die Fahrerlaubnis kosten. Diese könne ungeachtet der Punktezahl im Verkehrszentralregister entzogen werden, informierte das Gericht am Freitag über seine kürzlich gefällte Entscheidung. Es bestätigte in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Beschl. v. 23.10.2016, Az. VG 11 K L 432.16), das einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen hatte.
Damit sanktionierte sie einen Mann, nachdem dieser einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahrtauglichkeit nicht nachgekommen war. Mit seinem Auto waren binnen zwei Jahren 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden, davon 83 Mal Falschparken.
"Hartnäckiges missachten" und "charakterlicher Mangel"
Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht willens sei, die Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachte, so die Richter.
Auch Angaben des Halters, wonach seine Frau die Verstöße begangen habe, wertete das Gericht nicht zu seinen Gunsten. Es entschied, dass sich der Halter die wiederholten Verstöße zurechnen lassen müsse. Wenn er nichts gegen Verstöße von Nutzern seines Wagens unternehme, liege ein charakterlicher Mangel vor. Dies mache ihn zu einem ungeeigneten Verkehrsteilnehmer.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Mit Materialien von dpa
mgö/LTO-Redaktion
88 Verkehrsordnungswidrigkeiten in zwei Jahren: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21336 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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