Bundesgerichtshof: Ter­r­or­plan an 9/11-Jah­restag rechts­kräftig abge­ur­teilt

20.01.2023

Zum 20. Jahrestag von 9/11 plante ein junger Mann, in Hamburg einen islamistischen Anschlag zu verüben. Die Pläne scheiterten, jetzt wurde der Fall beim BGH rechtskräftig abgeschlossen.

Ein junger Mann hatte zum 20. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 in Hambrug einen islamistischen Anschalg geplant. Deshalb wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Seine Revision dagegen blieb beim Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg (Beschl. v. 11.01.2023, Az. 3 StR 439/22).

Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) in Hamburg hatte den Mann wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie tateinheitlich mit versuchtem vorsätzlichen Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung und mit versuchtem vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition (§§ 89a Abs. 1 StGB, 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffK, 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG) verurteilt.

Der heute 21 Jahre alte Mann hing offenbar jedenfalls zur Tatzeit einer islamistischen Ideologie im Sinne der Terrorgruppe al-Qaida an. Deren Ideologie folgend plante er einen Anschlag zum 20. Jahrestag von "9/11". Dazu wollte er eine selbstgebaute Sprengvorrichtung sowie eine Pistole und eine Handgranate nutzen, um möglichst viele Personen in Hamburg zu töten. Vorbild war dabei offenbar auch der Terroranschlag auf den Boston-Marathon 2013, bei dem drei Menschen getötet und über 250 Menschen verletzt wurden.

Bei dem Versuch des Mannes, sich im Darknet eine Waffe zu beschaffen, wurde eine US-amerikanische Sicherheitsbehörde auf ihn aufmerksam, wodurch es schließlich dem Bundeskriminalamt (BKA) unter Einsatz eines "agent provocateur" gelang, den Mann im Rahmen eines vermeintlichen Waffenkaufs festzunehmen.

Der 3. Strafsenat beim BGH hat auf die vom Angeklagten erhobenen Verfahrens- und Sachrügen keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil festgestellt, das Urteil des HansOLG ist damit rechtskräftig.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50839 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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