Um das Nutzungsverbot von Blitzer-Apps zu umgehen, kann der Fahrer sich nicht damit herausreden, der Beifahrer habe die App genutzt. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe auch dann verboten, wenn eine Beifahrerin die App auf ihrem Handy laufen hat (Urt. v. 20.12.2022, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23). Damit hat das OLG Karlsruhe eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Heidelberg bestätigt.
Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das in der Mittelkonsole abgelegte Smartphone seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Insoweit schloss das Amtsgericht darauf, dass der Mann Kenntnis von der Nutzung der Blitzer-App hatte.
Das AG Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte und deshalb Rechtsbeschwerde zum OLG Karlsruhe einlegte. Diese blieb indes ebenfalls erfolglos.
Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones durch eine 2019 eingefügte Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten. Anders als zum Teil im Internet behauptet wird, muss nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe auch bei Nutzung durch Beifahrer mit einem Bußgeld gerechnet werden, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
OLG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51095 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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