Wer als mittelalterlicher "Held" an Rollenspiel-Veranstaltungen teilnimmt, kann seine Mitspieler nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn es im Eifer des Gefechts zu empfindlichen Treffern kommt, entschied das LG Osnabrück.
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Das Männermagazin GQ hat Bundesjustizminister Heiko Maas zum bestangezogenen Mann 2016 gewählt. Damit steht endlich ein Jurist an der Spitze der Mode-Nahrungskette.
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Eine Staatsanwältin für eine Prostituierte gehalten? Einen Blitzer für ein Individuum? Die Bettgefährtin für einen Mann? Kommt alles vor - in Ihren Lieblingsmeldungen aus Kurioses 2015.
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Zehn Prozent seines Einkommens zahlte ein Paar an einen spirituellen Lehrer, damit er es den Unsterblichen gebe, die damit Gutes für die Menschheit täten. Dass er das tun wollte, glaubten beide wirklich, befand das OLG München.
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Ein türkisches Gericht hat eine Expertenkommission mit einer Charakteranalyse der Filmfigur Gollum beauftragt. Sie soll herausfinden, ob der Vergleich von Präsident Erdogan mit Gollum eine strafbare Beleidigung darstellt.
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Ein tschechischer Raubkopierer braucht mindestens 200.000 Klicks auf Youtube, um einer hohen Schadensersatzforderung zu entgehen. Sein YouTube-Video entwickelt sich derweil zum viralen Hit.
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Die Werbeangabe "entspricht bis zu 21 Orgasmen" auf einer Kondompackung hält das LG Düsseldorf weiterhin für unzulässig. Im Gegensatz zu "kann Anteile von Feenstaub enthalten" sei der scherzhafte Charakter nicht ohne Weiteres erkennbar.
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