LG Gießen zu gefräßigem Esel: 5.100 Euro Scha­dens­er­satz für ange­kn­ab­berten Sport­wagen

28.09.2017

Weil ein Esel das Heck eines orangefarbenen Sportwagens angeknabbert hat, muss der Eselhalter nun Schadensersatz zahlen. Der Esel hatte das Auto womöglich für eine übergroße Möhre gehalten, mutmaßte die Polizei mit einem Augenzwinkern.

Das Landgericht (LG) Gießen hat einen Eselhalter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 5.100 Euro verurteilt. Sein Tier hatte das Heck eines teuren Sportwagens der Marke McLaren angeknabbert und dabei unter anderem den Lack beschädigt.

Im September 2016 wollte der 50-jährige Sportwagenfahrer kurz etwas beim Arzt abgeben, wie er vor Gericht darstellte. In der Nähe einer Weide habe er wenden wollen und seinen Wagen rückwärts gefahren. Den Esel habe er erst bemerkt, als dieser plötzlich aufgetaucht und zweimal ins Heck gebissen habe. Das Tier habe dafür den Zaun weit nach vorne gedrückt, um an das Heck des Wagens zu gelangen. Ein Zeuge bestätigt die Angaben.

Der Vorfall hatte bereits kurz nach der Beißattacke für Aufsehen und diverse Medienberichte gesorgt. Wohl auch, weil die Polizei in einer Mitteilung schmunzelnd mutmaßte, der Esel könnte den rund 300.000 Euro teuren Sportwagen wegen der orangefarbenen Lackierung für eine überdimensionale Möhre gehalten haben. In einem Fernsehbericht zeigte der klagende Mann damals Verständnis für Esel "Vitus". Der sei schließlich ein Tier und könne nichts dafür. Er war auch zuversichtlich, dass die Versicherung der Halter den Schaden begleichen werde.

Doch die zweifelte den Unfallhergang an und wollte nur die Hälfte des Schadens zahlen. Es sei gar nicht sicher, dass Vitus wirklich zugebissen habe. Außerdem habe der Fahrer seinen Wagen zu nah an der Weide geparkt.

Auch heute noch nehme er die Beißattacke schmunzelnd hin, sagte der Sportwagenbesitzer nach der Verhandlung. "Aber es wäre mir lieber gewesen, der Esel hätte nicht zugebissen." Was den Vierbeiner trieb, das konnten schon die humorvollen Polizeibeamten im September 2016 nicht sagen. In ihrer Pressemitteilung schrieben sie: "Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar, mehr als ein 'Iah' war aus ihm nicht herauszubekommen."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Gießen zu gefräßigem Esel: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24765 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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