Ein Mann, der mit einem Reisepass ausgestellt vom Deutschen Reich Österreich und Brasilien bereist hat, ist wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren erhöhte das LG Freiburg die Strafe sogar noch.
Mit der Aufschrift "Deutsches Reich" war der Reisepass eines Rheinfelders versehen, mit dem er täglich in die Schweiz zur Arbeit fuhr und auch schon Österreich und Brasilien bereist hatte. Das Landgericht (LG) Freiburg hat den Mann nun wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt (Urt. v. 20.03.2019, Az. 2/19 7 Ns 92 Js 16087/17). Zuerst hatte die Badische Zeitung über den Fall berichtet.
Bei der Verhandlung im Freiburger Landgericht ließ der Mann durchblicken, dass die Bundesrepublik Deutschland für ihn kein souveräner Staat sei. Der in der Schweiz als Busfahrer angestellte Mann gab sich als Anhänger der Reichsbürger-Ideologie zu erkennen, wonach das Deutsche Reich in seinen Grenzen aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg fortbestehe. Deswegen habe er sich auch Ausweisdokumente vom Deutschen Reich besorgt.
Aufgefallen war das Ganze erst, als der 57-Jährige in einem Interview mit dem Fernsehsender Arte seinen Ausweis, angeblich aus dem Deutschen Reich, präsentierte. Das Dokument sei ihm von einer in Berlin ansässigen "Exilregierung" ausgestellt worden, erklärte er dort. Diese Aussage wiederum rief die Bundespolizei auf den Plan, die bei einer Hausdurchsuchung die Ausweispapiere beschlagnahmte. In dem anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht (AG) Lörrach wurde der Mann wegen Urkundenfälschung zunächst zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt.
LG Freiburg erhöht den Tagessatz
Vor Gericht gab der Mann an, sich Rechtsrat von einem Anwalt eingeholt zu haben, der den Gebrauch der "Micky-Maus-Ausweise" als straflos bewertete. Das sah die Staatsanwaltschaft angesichts des echten Ausweisdokumenten zum Verwechseln ähnlich sehenden Passes anders. Der Mann habe die gefälschten Ausweise vorsätzlich auf der Fahrt zur Arbeit in die Schweiz und für Reisen nach Österreich und Brasilien genutzt.
Auch das Freiburger Gericht ließ sich von dem Vortrag des Mannes nicht beeindrucken. Nach der Entscheidung der Berufungsinstanz hat sich der 57-Jährige wegen Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 Alt. 1 und 3 StGB strafbar gemacht. Der Vorsitzende Richter konnte insbesondere nicht nachvollziehen, dass der Busfahrer wirklich von der Straflosigkeit seines Verhaltens ausging, zumal der Anwalt, von dem sich der Mann Rechtsrat eingeholt haben will, auf der eigenen Internetseite damit geworben habe, dass die Bundesrepublik nicht mehr als eine Erfindung sei.
Das Freiburger Gericht erhöhte den Tagessatz** sogar noch: Es habe sich herausgestellt, dass der Rheinfelder falsche Angaben zu seinen beruflichen Verhältnissen gemacht hatte. Anders als von ihm behauptet sei er nämlich nach wie vor in der Schweiz als Busfahrer beschäftigt und verdiene entsprechend.
*konkretisiert am 28.03.2019, 9.42 Uhr.
**konkretisiert am Tag der Veröffentlichung, 15.20 Uhr.
mgö/LTO-Redaktion
Höherer Tagessatz* nach Reichsbürger-Berufung: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34609 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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