LG verneint Schadensersatzanspruch: Freund ver­b­rennt 520.000 Euro

11.10.2019

Ein Werkstattbesitzer bat seinen Freund, während seines Urlaubs auf die Räumlichkeiten aufzupassen. Weil es kalt wurde, machte dieser die Heizung an - wusste aber nicht, dass im Heizkessel offenbar über 500.000 Euro versteckt waren.

Ein Werkstattbesitzer behauptet, seine gesamten Ersparnisse in einem Heizkessel versteckt und gelagert zu haben. Ein Freund habe später die Heizung angemacht - und damit fast 520.000 Euro in Asche verwandelt. Das Landgericht (LG) Arnsberg wies die Schadensersatzklage des Mannes, mit der dieser seinen mittlerweile Ex-Kumpel bedachte, jedoch ab. Laut einem Gerichtssprecher fiel das Urteil (Az. I-2 O 347/18) bereits am 13. September, ein Bericht der Bild machte es bekannt.

Wie der Sprecher mitteilte, soll sich der Vorfall zum Jahreswechsel 2014/2015 in Soest ereignet haben. Der Besitzer einer Werkstatt habe einen Freund gebeten, während seines zweiwöchigen Urlaubs nach dem Rechten zu sehen. Der damalige Freund sagte vor Gericht aus, es sei kalt in der Werkstatt gewesen, weswegen er die Heizung angemacht habe. Der Werkstattbesitzer wiederum trug vor, er habe seine ganze Ersparnisse in eben jenem Heizkessel versteckt gehabt. Dazu habe er die Anlage vorher auch bewusst demontiert. Der beklagte Mann - offenbar selbst technisch begabt - hatte sie aber wieder zusammengebaut, um sie nutzen zu können.

Als der Werkstattbesitzer aus dem Urlaub zurückkehrte, sei vom Großteil des versteckten Ersparten nur noch Asche übrig gewesen. Lediglich 20.000 Euro habe er mit Hilfe der Bundesbank rekonstruieren können. Die nicht mehr zu rettenden 520.000 Euro wollte er nun von dem beklagten Mann, dem er die Freundschaft gekündigt habe, wiederbekommen.

Nach den Erkenntnissen des LG steht fest, dass der Ex-Kumpel die Heizung tatsächlich wieder zusammengebaut und in Gang gebracht hatte. Auch die Summe von 540.000 Euro wurde als "wahr unterstellt". Aber: Niemand hätte auf die Idee kommen können, dass jemand Geld in der Heizung versteckt, befanden die Richter - und wiesen die Klage deshalb ab.

Der Werkstattbesitzer kann noch Rechtsmittel einlegen, die Frist läuft laut Gerichtssprecher erst in wenigen Tagen ab.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG verneint Schadensersatzanspruch: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38121 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen