Angebliche Erpressung eines Schönheitschirurgen: Beauty-Blog­gerin frei­ge­spro­chen

10.10.2018

Weil sie einem Schönheitschirurgen mit einer Rufmordkampagne gedroht haben soll, musste sich eine Beauty-Bloggerin vor dem AG Düsseldorf verantworten. Nun ist der Prozess zu Ende: Sie wird freigesprochen.

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat eine Bloggerin am Mittwoch vom Vorwurf der Erpressung freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen, einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen erpresst zu haben. Der Chirurg hatte behauptet, die junge Frau sei am 10. April vergangenen Jahres in seiner Praxis erschienen und habe 100.000 Euro von ihm gefordert. Andernfalls werde sie mit einer Rufmordkampagne seine berufliche Existenz vernichten. Seinen beruflichen Erfolg habe er schließlich nur ihren positiven Berichten zu verdanken.

Das Gericht habe der Angeklagten die Tat nicht nachweisen können, sagt Amtsrichterin Heike Koppe. Es stehe Aussage gegen Aussage, weil das entscheidende Gespräch, über das die Bloggerin und der plastische Chirurg ganz gegensätzlich berichten, unter vier Augen stattfand. 

Die Influencerin warf dem Arzt vor, sie hätte wegen des Stresses um die Vorwürfe ihr ungeborenes Baby verloren. Außerdem hätten sich viele Follower enttäuscht von ihr abgewandt. "Das werde ich ihm niemals verzeihen. Ich wünsche ihm das, was er mir gewünscht hat", entfährt es ihr, woraufhin die Richterin zur Mäßigung mahnt. Schließlich sei die 27-Jährige in einem Gerichtssaal.

Angeblicher Streit über missratene Operation

Doch nach ihrem Freispruch fängt sich die Oberhausenerin rasch wieder. "Ich bin einfach nur glücklich", sagt die 27-Jährige in die Fernsehkameras und umarmt lachend ihren Verteidiger.

Der Chirurg berichtete dagegen von Angstzuständen: "Ich habe viel investiert und dann kommt jemand und droht, alles kaputtzumachen", sagte der 40-Jährige als Zeuge. "Ich war wirklich im Schockzustand - so etwas habe ich noch nicht erlebt." Er habe nicht gezahlt und zunächst sei auch nichts geschehen, sagte er aus. Doch als er drei Monate später in Urlaub gewesen sei, habe die Kampagne tatsächlich begonnen.

"Das ist komplett gelogen. Ich bin das Opfer", beteuerte die Beauty-Bloggerin. Sie habe sich mit dem Mediziner lediglich über die Rückerstattung der Kosten für eine - aus ihrer Sicht -  missratene Operation gestritten.

War die Staatsanwältin anfangs noch überzeugt, die Bloggerin habe ihre Macht durch angeblich 350.000 Abonnenten ihrer Social-Media-Kanäle auf kriminelle Weise missbraucht, beantragte sie am Mittwoch selbst den Freispruch. Dabei ist die Bloggerin aus Oberhausen für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Drei Geldstrafen wegen Betrugs wurden bereits gegen sie verhängt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angebliche Erpressung eines Schönheitschirurgen: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31433 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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