Markus Braun will die Swiss Re auf der Grundlage einer Haftpflichtversicherung für Manager zu einer Zahlung in Millionenhöhe verpflichten lassen. Die Richterin äußert sich sehr klar zu den Erfolgsaussichten.
Dem früheren Vorstandschef des insolventen Technologiekonzerns Wirecard, Markus Braun, droht eine Niederlage im Rechtsstreit (Az. 9a O 154/23) um seine Manager-Haftpflichtversicherung. Die Vorsitzende Richterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Petra Gundlach, sagte am Freitag in einer mündlichen Verhandlung, nach der vorläufigen rechtlichen Einschätzung der Kammer habe die Klage des Managers gegen die Versicherung "keine Aussicht auf Erfolg".
Der 53-jährige Österreicher will den Versicherungskonzern Swiss Re per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, für seine laufenden Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von zehn Millionen Euro bereitzustellen. Die Swiss Re weigert sich und verweist auf eine im Vertrag enthaltene "Serienschadensklausel". Dieser zufolge müsse die Versicherung nicht für die Folgen eintreten, die allesamt aus einem einzigem Schadensfall stammen. Eine endgültige Entscheidung will die Kammer am 13. Juli verkünden.
Das Gericht sieht auch keinen Anlass, dem Kläger im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Sie sehe "keine Eilbedürftigkeit", betonte die Richterin. "Dass zahllose Verfahren auf ihren Mandanten zukommen werden, wissen Sie doch schon seit zweieinhalb Jahren." Markus Brauns Anwälte hatten die einstweilige Verfügung erst im Juni beantragt.
Braun sitzt seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte sind Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Nach Brauns Darstellung wurden die vermissten Milliarden ohne sein Wissen und ohne seine Beteiligung von Kriminellen im Unternehmen veruntreut.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Verhandlung am Landgericht Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52190 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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