Redeker Sellner Dahs: ZDF hält Böh­m­er­mann-Gedicht für zulässig

15.04.2016

Das ZDF positioniert sich im Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann: Der Sender hält das "Schmähgedicht" des Moderators für rechtlich zulässig und stützt sich dabei auf ein Gutachten von Redeker Sellner Dahs.

Das ZDF stärkt dem Moderator Jan Böhmermann in der Affäre um seine Satire auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan den Rücken. Der Sender hat von Redeker Sellner Dahs eine Expertise anfertigen lassen, die zum Ergebnis kommt, dass die in Rede stehende Sequenz der Sendung "Neo Magazin Royale" einschließlich des so genannten Schmähgedichts von Jan Böhmermann rechtlich zulässig war. Die Grenzen zur Strafbarkeit seien nicht überschritten worden.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen, schreibt das ZDF in der Stellungnahme gegenüber der Mainzer Staatsanwaltschaft. Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Keine Ehrverletzung des Präsidenten

Mit dem in eine satirische Gesamtdarstellung eingebetteten Gedicht hatte das "Neo Magazin Royale" die Debatte um die politische Diskussion über einen Satirebeitrag der Sendung "extra3" und die diesbezügliche Reaktion des türkischen Staatspräsidenten aufgegriffen.

"Dabei ging es nicht nur um eine satirische Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff der Schmähkritik, sondern auch darum, die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren", heißt es in der Stellungnahme des ZDF. "Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen."

Mit seiner Stellungnahme grenzt sich das ZDF vom Auswärtigen Amt ab: Die Behörde hatte ebenfalls ein Gutachten erstellt und war darin zur Einschätzung gelangt, dass sich Böhmermann mit seiner Schmähkritik an Erdogan strafbar gemacht habe.

Passage bleibt aus Mediathek entfernt

Das ZDF hatte am Tag nach der Ausstrahlung entschieden, das umstrittene "Schmähgedicht" nicht mehr zu verbreiten und es aus der Mediathek entfernt. Grund sei, dass die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspreche – was aber "von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen" sei.

Im zivilrechtlichen Streit mit dem türkischen Präsidenten lehnt es Böhmermann ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hatte zuvor erklärt, in diesem Fall vor das Landgericht zu ziehen.

Unterdessen prüft die Bundesregierung, ob sie dem formellen Strafverlangen Erdogans nachkommen will. Das Auswärtige Amt müsste dann eine formelle Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen, d.h. die Erklärung abgeben, dass es sich der Strafverfolgung nicht widersetzen wird.

Beteiligte Kanzleien

Quelle: ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Redeker Sellner Dahs: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19089 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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