Einst ein Modell für die Zukunft, jetzt ein Fall für die Justiz: Der private Betreiber der A1 zwischen Hamburg und Bremen sieht sich in finanzieller Not - und klagt gegen den Bund. Das Urteil allerdings überrascht die Betreibergesellschaft.
Das Landgericht (LG) Hannover hat den Hoffnungen des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil vorerst einen Dämpfer verpasst und dessen Millionen-Klage gegen den Bund abgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen - also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen auch geringer ausfallen kann als erwartet, sagte der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag zur Begründung (Urt. v. 07.09.2018, Az. 9 O 106/17).
A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz reagierte überrascht - und enttäuscht: "So eine Abweisung, damit haben wir nicht gerechnet." Im Schlichtungsverfahren sei der Betreibergesellschaft Recht gegeben worden. Er gehe davon aus, dass daher Berufung gegen das Urteil eingelegt werde. Das Bundesverkehrsministerium erklärte auf Anfrage, das Urteil bestätige seine Rechtsauffassung, dass die von A1 mobil erhobenen Ansprüche unbegründet seien.
Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Von 2008 bis 2012 wurde der Streckenteil auf einer Länge von 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut. Das Gesamt-Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon damals etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen. Der Vertrag läuft über 30 Jahre.
Geschäftsgrundlage nicht weggefallen
Bereits im vergangenen Jahr hatte A1 mobil die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Land Niedersachsen - auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sah die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Das Unternehmen wird aus den Mauteinnahmen, von denen der Bund einen festgeschriebenen Anteil behält, finanziert. Das Vergütungsmodell mit dem Bund sah den Angaben zufolge einen kontinuierlichen Anstieg des Lkw-Verkehrs vor, während der Finanz- und Wirtschaftskrise brachen die Einnahmen aber ein.
Der Richter erklärte, eine Anpassung des Vertrags wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage sei nicht in Frage gekommen. Voraussetzung dafür wäre nämlich ein Risiko gewesen, das keine der Parteien übernommen habe. A1 mobil habe jedoch das Risiko der Verkehrsmenge vertraglich übernommen. Der Betreiber kann das Urteil binnen eines Monats per Berufung anfechten. Entscheiden müsste dann das Oberlandesgericht in Celle.
In der mündlichen Verhandlung im Mai hatte das Gericht noch einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollten statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen. Die A1-mobil-Finanzierungslücke sollte per Finanzspritze gedeckt werden, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Den Vorschlag wies der Bund allerdings zurück.
Derzeit verhindert nach Angaben von Schmitz ein Abkommen mit den Gläubigerbanken die Insolvenz von A1 mobil. In den kommenden fünf Jahren herrsche damit Ruhe.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Millionen-Klage von Autobahnbetreiber A1 mobil abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30819 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag