Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat die Industrie seit 2011 rechtswidrig mit einem zu hohen Wassercent belastet. In zwei Musterprozessen entschied das VG Arnsberg nun, dass das bei Steinbrüchen und Braunkohletagebauen erhobene Wasserentnahmeentgelt mehr als zwölffach zu hoch angesetzt wurde. Luther-Partner Stefan Altenschmidt vertrat die Kläger vor Gericht.
Stefan Altenschmidt
Der Luther-Partner ist Experte für Umweltrecht und hatte die Kläger, Unternehmen der Zement- und Kalkindustrie, vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg vertreten (VG Arnsberg, Urteile vom 8. Oktober 2013, Az. 11 K 2811/11, 11 K 2813/11). Das Land Nordrhein-Westfalen ließ sich soweit bekannt nicht durch eine Kanzlei vertreten, sondern vertraute auf interne Kräfte der Bezirksregierung Düsseldorf.
"Das Gericht ist der vorgebrachten Kritik weitgehend gefolgt", sagt Dr. Stefan Altenschmidt. "Es hat die Entscheidung zur Einführung des Wassercents zwar gebilligt, der Landesregierung aber eine deutlich zu hohe Belastung der betroffenen Unternehmen vorgeworfen." Dem Land drohen nun Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Luther für die Kläger
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M., Umwelt, Planung, Regulierung, Partner, Düsseldorf
Land NRW, Bezirksregierung Düsseldorf
Luther/Land NRW: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9807 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag