Der Energieversorger RWE AG plant einen weitreichenden Konzernumbau. Hengeler Mueller berät das Unternehmen bei der gesellschaftsrechtlichen Neuorganisation.
Die RWE AG wird im Zuge der Umstrukturierung als Holding abgeschafft und in eine operative Gesellschaft umgewandelt. In dieser sollen die deutschen RWE-Gesellschaften weitestgehend gebündelt werden. Der Aufsichtsrat der RWE hat der Neuorganisation am 10. August 2015 zugestimmt.
Durch die Bündelung der RWE-Gesellschaften erhofft sich der Versorger weniger Bürokratie, schlankere Prozesse und eine bessere Zusammenarbeit.
Als Hintergrund für die Neuaufstellung nennt RWE in einer Mitteilung die "massiven Veränderungen der letzten Jahre im Energiemarkt allgemein und in den Kernmärkten von RWE im Besonderen". Die Änderungen sollen bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden.
In der neuen RWE AG wird vor allem das Vertriebs- und Netzgeschäft mit seinen Mitarbeitern zusammengeführt, ebenso die Servicegesellschaften. Die Westnetz GmbH bleibt eine eigenständige Gesellschaft, weil der Gesetzgeber die Entflechtung von Produktion, Vertrieb und Netzen vorschreibt (Unbundling).
Nicht von der Bündelung in der RWE AG betroffen sind derzeit RWE Generation SE/ RWE Power AG, RWE Innogy GmbH und RWE Supply & Trading GmbH. Diese Gesellschaften bleiben rechtlich eigenständig.
Hengeler Mueller für RWE AG
Dr. Hartwin Bungert, Federführung, Gesellschaftsrecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Christian Hoefs, Arbeitsrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf
Dr. Matthias Cloppenburg, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16596 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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