Der Steuerrechtsanwalt Hanno Berger wird an die deutsche Justiz überstellt. Damit kehrt eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal nach Deutschland zurück.
Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung des Steuerrechtsanwalts Hanno Berger bewilligt, sagte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums am Dienstag gegenüber der dpa. Da ihm keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Schweizer Behörde mehr zur Verfügung stehen, ist klar, dass sich Berger auf absehbare Zeit auf der Anklagebank eines deutschen Gerichts wiederfinden wird.
Bei den im Zentrum der Ermittlungen stehenden Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken und Spekulanten mit Aktienverschiebungen nie gezahlte Milliardenbeträge von deutschen Steuerbehörden erstatten. Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells. Er lebte zuletzt in der Schweiz.
Gericht sieht Arglist
Berger hatte die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. Seiner Ansicht nach waren die ihm zur Last gelegten Praktiken in der Schweiz nicht strafbar. Das zuletzt mit dem Fall befasste Schweizer Bundesstrafgericht wollte sich dieser Argumentation nicht anschließen und bezeichnete das Vorgehen Bergers als arglistig. Es könne nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt werde, so das Gericht.
Sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz hatten die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Beiden Begehren sei nun stattgegeben worden, sagte die Sprecherin. Man rechne mit einer schnellen Überstellung des Beschuldigten. Das Schweizer Bundesamt äußerte sich zunächst nicht zu dem Fall. Aus Sicherheitsgründen informiere man nie vor dem Vollzug einer Auslieferung. Berger war im Kanton Graubünden festgenommen worden und sitzt seit dem vergangenen Sommer in Auslieferungshaft.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht in der bevorstehenden Überstellung von Berger einen Beleg für die Stärke des Rechtsstaats. "Die große Beharrlichkeit der beteiligten Behörden trägt nun die verdienten Früchte, sodass die Grundlage dafür gelegt ist, dass ein hessisches Gericht in dieser wichtigen Angelegenheit Recht sprechen kann", so die Ministerin in einer ersten Stellungnahme.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
NRW-Justizministerium bestätigt Überstellung: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47610 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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